Es ist in der Regel nicht erlaubt, Bäume in öffentlichen Parks, Straßen oder Wäldern ohne Genehmigung zu fällen. Wenn es sich um einen Baum auf Ihrem eigenen Grundstück handelt, müssen Sie prüfen, ob es in Ihrer Stadt oder Gemeinde spezifische Vorschriften oder Baumschutzverordnungen gibt, die das Fällen von Bäumen einschränken oder verbieten.
In Lübeck gibt es eine Baumschutzsatzung, die das Fällen von Bäumen in der Stadt regelt. Wenn Sie einen Baum auf Ihrem eigenen Grundstück fällen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde der Stadt Lübeck beantragen und eine Genehmigung einholen. Wenn der Baum auf öffentlichem Grund steht, müssen Sie sich an die Stadt Lübeck wenden, um eine Genehmigung zum Fällen zu beantragen.

Beim Fällen eines Baumes müssen Sie auch sicherstellen, dass Sie dies sicher und verantwortungsvoll tun. Hierfür gibt es spezielle Werkzeuge wie eine Kettensäge, Axt und Handsäge, die für das Fällen von Bäumen verwendet werden können. Es ist wichtig, dass Sie die erforderliche Erfahrung und Kenntnisse haben, um den Baum sicher zu fällen und Verletzungen oder Schäden zu vermeiden.
Es ist daher ratsam, einen unserer Fachmänner für die Durchführung von Baumfällarbeiten zu beauftragen, um sicherzustellen, dass dies sicher und gemäß den Vorschriften erfolgt.