Baumfällung – Baumpflege Dienstleistungen im Raum Lübeck

Wichtige Information!

Ich bin für einige Zeit zur Weiterbildung außerhalb von Lübeck und werde keine Aufträge abarbeiten können. Fragen Sie in dieser Zeit gern Jan Boysen (Fachagrarwirt für Baumpflege und -sanierung) Tel.: 0151/56099424.

Vielen Dank!

Von Baumpflege wird gesprochen, wenn es sich um fachgerechte Maßnahmen handelt, die den Baum in seiner Vitalität, Verkehrssicherheit und in seiner Entwicklung fördern. Wenn wir Baumfällungen vornehmen, dann in der Regel nicht grundlos. Von außen erkannt man oft nicht, dass ein Baum erkrankt ist und deshalb gefällt werden muss.

Die Kosten für den Einsatz von Arbeitsbühnen umgehen wir häufig durch professionelle Baumklettertechnik, die es uns auch ermöglicht, an schwer unzugänglichen Stellen Fällungen auszuführen.

Diese Dienstleistungen sind zur Zeit im Raum Lübeck buchbar:

Eine Übersicht über geplante und durchgeführte Fällungen aus dem Baumkataster des Bereichs Stadtgrün und Verkehr und des Bereichs Lübeck Port Authority und finden Sie hier.

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG),
  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG),
  • Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung – NatSchZVO).

Mehr Informationen zum Thema „Naturschutz in Schleswig-Holstein“ finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein.